Schützenverein Hohe Belmicke 1921 e.V.

Satzung des Schützenvereins "Hohe Belmicke" e.V. gegründet 1921

§ 1

Name und Sitz

 1. Der Verein führt den Namen Schützenverein "Hohe Belmicke" 1921 e.V. und

     hat seinen Sitz in Belmicke. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht

     Gummersbach eingetragen.

 2. Der Schützenverein"Hohe Belmicke" 1921 e.V. wurde am 23.04.1921 in Belmicke

     gegründet.

§ 2

Zweck

 1. Der Schützenverein "Hohe Belmicke" 1921 e.V. verfolgt ausschließlich und

     Unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts - Steuerbegünstigte

     Zwecks der Abgabenordnung.

 2. Er siet seine Aufgaben darin:

    a) den Schießsport zu betreiben,

    b) die Kameradschaft unter den Mitgliedern zu pflegen,

    c) das Interesse am Schießsport zu fördern.

 3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

     Zwecke. Die Mittel des Vereinsdürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke ver-

     wendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des

     Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft

    fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt

    werden.

 4. Die Jugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Ver-

     wendung der zufließenden Mittel. Weiteres ist in der Jugendordnung geregelt.


§ 3


Mitgliedschaft

1. Mitglkied des Vereins kann jede Person werden, die das 10. Lebensjahr vollendet

    hat und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, sowie jede juristiche Person.

 2. Die Mitgliedschaft kann durch mündliche oder schriftliche Anmeldung gegenüber

     einem Mitglied des Vorsrandes beantragt werden. Über den Aufnahmeantrag 

     entscheidet der Vorstand.


§ 4


Pflichten und Rechte der Mitglieder

 1. Die Satzung des Schützenvereins sowie alle ordnungsgemäßen gefaßten

     Beschlüsse sind für jedes Mitglied bindend.

 2. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines Rechnungsjahres pünktlich zu ent-

     richten.

 3. Jedes Mitglied hat in Vereinsversammlungen das recht der freien, sachlichen,

     zweckgebundenen Meinungsäußerung in allen Angelegenheiten, jedoch unter

     Ausschluß aller parteipolitischen, religiösen und rassischen Fragen.